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Spanien setzt EU-Richtlinie zu transparenten Arbeitsbedingungen um

· Arbeitsrecht / Umsetzung EU-Richtlinie 2019/1152

Länder
🇪🇸 Spanien
Ereignis
Real Decreto zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente Arbeitsbedingungen

Der spanische Ministerrat hat am 08.09.2026 einen Real Decreto zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen verabschiedet. Arbeitgeber müssen künftig in Arbeitsverträgen zwingend Grundgehalt, Zulagen, Berechnungsmethoden variabler Bezüge, Arbeitszeit und Arbeitsort klar ausweisen; zudem erhalten Beschäftigte ein Auskunftsrecht über algorithmische Systeme, die Arbeitsbedingungen oder Kündigungen bestimmen. Der Decreto tritt spätestens 20 Tage nach Veröffentlichung im BOE in Kraft (Moncloa/Newtral, 08.-10.09.2026).

Strukturelle Neuerung für den spanischen Arbeitsmarkt: Ende der Praxis pauschaler Verweise auf Tarifverträge in Arbeitsverträgen, verpflichtende Angabe von Gehaltsbestandteilen sowie neues Recht auf Transparenz bei algorithmischem Management (Beschluss des Ministerrats am 08.09.2026, gemeldet u.a. von Moncloa.com und Newtral am 09./10.09.2026).

Quelle: moncloa.com ↗ · Archivkopie ↗

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