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Spanien schickt gelockertes Rechenzentren-Dekret an den Staatsrat

· Digitalpolitik / Energie · aktualisiert am

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🇪🇸 Spanien
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Die spanische Regierung übermittelt die überarbeitete Fassung des Königlichen Dekrets für Rechenzentren an den Staatsrat

Die Auflagen gelten nur noch für Rechenzentren ab 10 MW statt ab 1 MW; bis 2031 gilt ein Übergangsregime

Nach über 600 Stellungnahmen und dem Gutachten der Wettbewerbsbehörde CNMC zum Entwurf vom 25.08. hat die Regierung die Auflagen abgeschwächt: Sie betreffen nur noch Anlagen ab 10 MW, neue Anschlüsse brauchen neu errichtete Erzeugung für 80 % des Verbrauchs, die Mindestlaufzeit der Stromabnahmeverträge sinkt von 10 auf 6 Jahre, und bis 2031 gilt ein Übergangsregime mit 60 % bzw. 70 % Abdeckung. Die Betreiber müssen sich zudem von Red Eléctrica ohne Vergütung abschalten lassen; Branchenverbände und Technologiekonzerne kritisieren das Dekret weiterhin scharf (La Vanguardia, 26.10.2026). Fortschreibung (02.11.2026): Der Ministerrat verlangt das Gutachten des Staatsrats bis 05.11.2026, die Regierung will das Dekret vor der Wahl am 29.11.2026 beschliessen. Die neue Fassung gibt fünf Jahre Zeit für 80 % erneuerbaren Strom und gilt bei den Umweltauflagen nur noch ab 10 MW statt ab 1 MW. Der Branchenverband SpainDC (u. a. Amazon, Google, Microsoft) will eine Prüfung durch die EU-Kommission erzwingen, was die Annahme um mindestens drei Monate verzögern würde; die Regierung bestreitet, dass eine solche Notifizierung nötig ist (El Periódico, 01.11. und 02.11.2026).

Quelle: lavanguardia.com ↗ · Archivkopie ↗

Weitere Quellen: elperiodico.com (2. Nov. 2026) ↗ (Archivkopie ↗) · elperiodico.com (1. Nov. 2026) ↗ (Archivkopie ↗)

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