Eurotrack

Policy

Polens Sejm verabschiedet Umsetzungsgesetz zum Digital Services Act

· Digital- und Plattformregulierung · aktualisiert am

Länder
🇵🇱 Polen
Ereignis
Polens Sejm verabschiedet das nationale Umsetzungsgesetz zum EU Digital Services Act

Die Novelle des Gesetzes über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen schafft den nationalen Aufsichtsrahmen für den Digital Services Act. Der Präsident der Fernmeldebehörde UKE wird formell zum Koordinator für digitale Dienste: Er führt Verfahren wegen Verstössen gegen DSA-Pflichten, bearbeitet Nutzerbeschwerden, kontrolliert Diensteanbieter und arbeitet mit der EU-Kommission und den Regulierern der übrigen Mitgliedstaaten zusammen. Er zertifiziert zudem vertrauenswürdige Hinweisgeber, deren Meldungen zu illegalen Inhalten von den Plattformen vorrangig zu behandeln sind, sowie Stellen der aussergerichtlichen Streitbeilegung, und vergibt den Status des verifizierten Forschers mit Datenzugang zu den grössten Plattformen. Eingebunden werden auch der Präsident des Wettbewerbs- und Verbraucherschutzamts UOKiK und der Vorsitzende des Landesrundfunkrats KRRiT.

Der Sejm verabschiedete das Gesetz am 31.07.2026; es geht anschliessend in den Senat. Die DSA-Verordnung gilt seit dem 17.02.2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ihre Durchsetzung setzt aber nationale Verfahren und benannte Behörden voraus. Ein früherer polnischer Umsetzungsanlauf war Ende 2025 am Veto von Präsident Nawrocki gescheitert, weshalb das Paket aufgeteilt wurde; Senatsbehandlung und Unterschrift des Präsidenten stehen noch aus. Fortschreibung (06.08.2026): Der Senat nahm das Gesetz am 06.08.2026 an, fügte aber eine Änderung ein: In den neu geschaffenen Landesrat für digitale Dienste (Krajowa Rada do spraw Usług Cyfrowych) sollen zusätzlich je ein Vertreter des Präsidenten, des Sejm und des Senats einziehen. Die Änderung erhielt 91 Stimmen, das Gesetz insgesamt 59 bei Enthaltungen im Rest. Damit geht die Vorlage zur Entscheidung über die Senatsänderung an den Sejm zurück, bevor sie dem Präsidenten zugeleitet werden kann; in Kraft treten soll sie 30 Tage nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt (Quelle: CyberDefence24). Fortschreibung (04.09.2026): Der Sejm nahm die Senatsänderung am 04.09.2026 an — 409 Abgeordnete stimmten gegen ihre Ablehnung, niemand dafür, 21 enthielten sich. Damit sind die Gesetzgebungsarbeiten an dieser Vorlage abgeschlossen; sie geht an den Präsidenten, der sie unterzeichnen, sein Veto einlegen oder sie dem Verfassungsgerichtshof vorlegen kann. (Quelle: CyberDefence24, 04.09.2026) Fortschreibung (25.09.2026): Präsident Karol Nawrocki hat das Gesetz am 25.09.2026 unterzeichnet; damit wird der Präsident der Regulierungsbehörde UKE Koordinator für digitale Dienste, zudem entsteht ein Landesrat für digitale Dienste. Ein zweiter, umstrittener Entwurf zur Sperrung illegaler Inhalte — der Anlass des Vetos vom Januar — ist weiter im Parlament (300polityka.pl, 25.09.2026: https://300polityka.pl/pl/live/2026-09-25/prezydent-podpisal-5-ustaw-w-tym-pierwsza-wdrazajaca-dsa).

Quelle: isportal.pl ↗ · Archivkopie ↗

Weitere Quellen: 300polityka.pl ↗ (Archivkopie ↗)

Beleglage: 2 unabhängige Quellen · Wie gut belegt ist Eurotrack?

✉ Fehler melden

Mehr aus: 🇵🇱 Polen

Im Tracker öffnen →