Generalanwalt hält EU-Übergewinnsteuer für Energiekonzerne für rechtmässig
- Länder
- 🇪🇺 EU-27 / Belgien / Irland / Italien
- Ereignis
- Generalanwalt Athanasios Rantos kommt in seinen Schlussanträgen am 22.10.2026 zum Ergebnis, dass die befristete EU-Solidaritätsabgabe von 2022 auf Übergewinne von Energieunternehmen mit EU-Recht vereinbar ist
Schlussanträge binden den EuGH nicht, das Urteil steht aus; Vorlagen kamen von den Verfassungsgerichten Italiens und Belgiens sowie dem irischen High Court
Der Generalanwalt sieht in der Abgabe eine dringende, befristete und verhältnismässige Notmassnahme, die der Rat nach Art. 122 AEUV mit qualifizierter Mehrheit beschliessen durfte; Rückwirkung, Rechtssicherheit, Eigentum und unternehmerische Freiheit seien nicht verletzt. Mitgliedstaaten durften die Abgabe auf weitere Unternehmen mit Ausnahmegewinnen ausdehnen, wenn Gesamtlast und Ziele gleichwertig blieben (EFE via swissinfo, 22.10.2026; zweite Quelle: LegalToday, 23.10.2026).
Quelle: swissinfo.ch ↗ · Archivkopie ↗
Weitere Quellen: legaltoday.com ↗ (Archivkopie ↗)
Beleglage: 2 unabhängige Quellen · Archivkopie gesichert · Wie gut belegt ist Eurotrack?
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