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Kartellamt beendet Apple-Verfahren mit verbindlichen Zusagen

· Wettbewerbsrecht / Digitale Plattformen

Länder
🇩🇪 Deutschland
Ereignis
Bundeskartellamt beendet Missbrauchsverfahren gegen Apples App-Tracking-Transparency-Framework mit verbindlichen Zusagen

Apple muss für sieben Jahre Einwilligungsabfragen für eigene und Drittanbieter-Apps angleichen, abschreckende Formulierungen/Symbole entfernen und Entwicklern eine einfachere Einbindung von Datenfreigabe-Anfragen ermöglichen; Verfahren nach § 19a GWB / Art. 102 AEUV ohne Bussgeld.

Das Bundeskartellamt hat am 17.08.2026 sein seit Juni 2022 laufendes Missbrauchsverfahren gegen Apples App-Tracking-Transparency-Framework beendet und stattdessen für sieben Jahre bindende Verpflichtungszusagen akzeptiert, statt eine Geldbusse zu verhängen. Frankreich hatte Apple in einem vergleichbaren Verfahren mit 150 Mio. Euro, Italien mit 98,6 Mio. Euro belegt (bundeskartellamt.de, 17.08.2026).

Quelle: bundeskartellamt.de ↗ · Archivkopie ↗

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