Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Breitbandfördergesetz
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Der Bundesrat beschloss am 09.09.2026 die Botschaft an das Parlament für ein Breitbandfördergesetz: ein zeitlich befristetes Förderprogramm (2030–2037, verlängerbar um bis zu 3 Jahre) für den Ausbau von Glasfaser- bzw. drahtlosen Breitbandnetzen in dünn besiedelten Gebieten, in denen der Markt allein keinen Gigabit-Ausbau leistet. Vorgesehen sind bis zu 730 Mio. CHF Fördervolumen (davon 365 Mio. CHF Bundesanteil), Kantone tragen die Hälfte; betroffen sind rund 10% der Schweizer Haushalte/Betriebe, die beim absehbaren Rückbau des Kupfernetzes sonst ohne modernen Breitbandanschluss blieben.
Kabinettsbeschluss (Bundesrat) vom 09.09.2026 zur Weiterleitung der Gesetzesbotschaft an das Parlament; Förderprogramm mit bis zu 730 Mio. CHF für Glasfaser-/Breitbandausbau in ländlichen Regionen 2030–2037 (BAKOM, admin.ch, 09.09.2026).
Quelle: bakom.admin.ch ↗ · Archivkopie ↗
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