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Frankreich verlängert Beihilferegelung für Einzelwagenverkehr bis 2030

· Beihilfen / Verkehr

Länder
🇫🇷 Frankreich
Ereignis
Laut Meldung vom 04.06.2026 hat Frankreich von der EU-Kommission die Genehmigung erhalten, die Beihilferegelung SA.117920 für Betriebsbeihilfen im Einzelwagenverkehr für 2026–2030 zu verlängern; das Verkehrsministerium ruft zugleich die Bahnunternehmen zur Interessenbekundung für die 2026 gefahrenen Verkehre auf

Betriebsbeihilfen für den Einzelwagenverkehr auf der Schiene bleiben bis 2030 möglich; die Höhe nennt die Meldung nicht. Erstunterlagen für die 2026 gefahrenen Verkehre sind bis 17.07.2026 einzureichen, die endgültigen Unterlagen bis 19.02.2027.

Das Verkehrsministerium hat im EU-Amtsblatt eine Vorinformation zu einem Aufruf veröffentlicht, mit dem die Bahnunternehmen erfasst werden, die die verlängerte Beihilferegelung für ihre 2026 gefahrenen Einzelwagenverkehre nutzen wollen; er legt auch fest, wie die Förderanträge zu erstellen und einzureichen sind. Das Ministerium bietet eine unverbindliche Vorprüfung an: Antragsteller beschreiben ihren Verkehr auf höchstens einer A4-Seite samt Karte und erfahren, ob er unter die Regelung fällt. Die Beihilfen sollen den Schienengüterverkehr stützen, Beträge nennt die Meldung nicht. (LOK Report, 04.06.2026)

Quelle: lok-report.de ↗ · Archivkopie ↗

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