Eurotrack

Policy

Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung treten in Kraft

· Digital- und KI-Regulierung

Länder
🇪🇺 EU-27
Ereignis
Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (Art. 50) werden EU-weit anwendbar

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen ab dem 02.08.2026 vier Gruppen von Transparenzpflichten erfüllen: Personen müssen darüber informiert werden, dass sie direkt mit einem KI-System interagieren; KI-generierte oder -manipulierte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte müssen maschinenlesbar gekennzeichnet werden; der Einsatz von Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung ist offenzulegen; Deepfakes sowie KI-erzeugte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse sind als solche auszuweisen. Verstösse können mit Geldbussen von bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Der Stichtag ergibt sich aus Art. 113 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689, die am 01.08.2024 in Kraft trat und deren Pflichten gestaffelt anwendbar werden. Der 'Digital Omnibus on AI' vom Juli 2026 verschob zwar die Fristen für Hochrisiko-Systeme, liess die Transparenzpflichten des Art. 50 zum 02.08.2026 aber unangetastet. Die EU-Kommission hatte am 20.07.2026 begleitende Leitlinien und einen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung verabschiedet.

Quelle: ai-at.eu ↗ · Archivkopie ↗

Beleglage: eine Quelle · Wie gut belegt ist Eurotrack?

✉ Fehler melden

Mehr aus: 🇪🇺 EU / Europa

Im Tracker öffnen →