EuGH erklärt deutsche Trassenpreisbremse für europarechtswidrig
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- Der Europäische Gerichtshof erklärt am 19.03.2026 in der Rechtssache C-770/24 die in § 37 Abs. 2 des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) verankerte Trassenpreisbremse für europarechtswidrig
Das ERegG muss geändert werden; laut Branchenverband Mofair sind die Trassenpreise 2025 und 2026 nachträglich zu korrigieren, bundesweit müssten mehrere Hundert Millionen Euro zwischen DB InfraGO, Verkehrsunternehmen und Ländern verrechnet werden, und ohne Gegenmassnahmen drohten Kürzungen des Nahverkehrsangebots um mindestens 10, eher 20 %.
Der Europäische Gerichtshof hat die 2016 ins Eisenbahnregulierungsgesetz aufgenommene Trassenpreisbremse (Az. C-770/24) für europarechtswidrig erklärt, nachdem das Verwaltungsgericht Köln den Fall auf Klagen von Eisenbahnverkehrsunternehmen und der DB InfraGO gegen das Trassenpreissystem 2025 vorgelegt hatte. Nach Darstellung des Verbands Mofair müssen die Trassenpreise 2025 und 2026 nachträglich korrigiert werden: Fern- und Güterverkehr könnten zu viel gezahlte Entgelte von der DB InfraGO zurückfordern, die sich bei den Nahverkehrsunternehmen und letztlich den Ländern schadlos halten müsste; bundesweit seien mehrere Hundert Millionen Euro zu verrechnen, und ohne Gegensteuern drohe eine Kürzung des Nahverkehrsangebots um mindestens 10, eher 20 %. Mofair fordert ein grenzkostenbasiertes Trassenpreismodell, das den Bundeshaushalt jährlich rund eine Milliarde Euro kosten würde, wenn die Länder im Gegenzug auf einen Teil der Regionalisierungsmittel (gut 3,8 Mrd. Euro) verzichten (LOK Report, 19.03.2026).
Quelle: lok-report.de ↗ · Archivkopie ↗
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