Kommission schlägt Einjahresaufschub der Methan-Auflagen für Importeure vor
- Länder
- 🇪🇺 EU-27
- Ereignis
- Die Kommission schlägt vor, bestimmte Pflichten der EU-Methanverordnung für Importeure von Gas, Öl und Kohle um ein Jahr zu verschieben
Betroffen sind Überwachungs-, Berichts- und Verifizierungspflichten der Importeure sowie die Berichte zur Methanintensität; Parlament und Rat müssen noch zustimmen. Ziel ist, Industrie und Verwaltungen zu entlasten und die Versorgung mit fossilen Energieträgern in der angespannten Lage zu sichern
Die Kommission hat eine gezielte Änderung der Methanverordnung von 2024 vorgeschlagen, die einzelne Importeurspflichten um ein Jahr aufschiebt. Sie begründet das mit hohen Energiepreisen und möglicher geringerer Verfügbarkeit von Gas und Öl infolge des Konflikts im Nahen Osten; Ambition, Integrität und Geltungsbereich der Verordnung blieben unberührt. Als Nächstes beraten Europäisches Parlament und Rat (Europäische Kommission, 14.10.2026). Fortschreibung (22.10.2026): Das Europäische Parlament stimmt mit 341 zu 225 Stimmen bei 6 Enthaltungen für einen dreijährigen statt einjährigen Aufschub: Importeure sollen bis 31.05.2031 nachweisen, dass ihre Lieferverträge gleichwertige Überwachungs- und Berichtsstandards erfüllen, und die erste Berichtspflicht zur Methanintensität rückt auf den 05.08.2031. Vor der Verabschiedung muss mit dem Rat verhandelt werden (La Repubblica, 22.10.2026).
Quelle: ec.europa.eu ↗ · Archivkopie ↗
Weitere Quellen: repubblica.it ↗ (Archivkopie ↗)
Beleglage: 2 unabhängige Quellen · Archivkopie gesichert · Wie gut belegt ist Eurotrack?
Mehr aus: 🇪🇺 EU / Europa