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Bundesnetzagentur genehmigt Trassenpreise 2026 nach EuGH-Urteil neu

· Verkehrspolitik / Eisenbahnregulierung

Länder
🇩🇪 Deutschland
Ereignis
Die Bundesnetzagentur hebt am 22.07.2026 ihre Genehmigung der Trassenentgelte 2026 für DB InfraGO und DB RegioNetz Infrastruktur vom Dezember 2025 auf und genehmigt neue Entgelte, nachdem der EuGH am 19.03.2026 die Trassenpreisbremse im Nahverkehr für unionsrechtswidrig erklärt hat

Bei der DB InfraGO steigen die Entgelte im Nahverkehr um 9 %, im Fernverkehr sinken sie um 17 % und im Güterverkehr um 12 % (DB RegioNetz Infrastruktur: plus 11 %, minus 18 %, minus 14 %). Der Nahverkehr wird insgesamt um rund 400 Mio. Euro zusätzlich belastet, Fern- und Güterverkehr werden entsprechend entlastet; rückwirkende Rechnungskorrekturen laufen direkt zwischen Verkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreibern.

Die Bundesnetzagentur hat am 22.07.2026 die im Dezember 2025 genehmigten Trassenentgelte 2026 aufgehoben und neu festgelegt, weil der EuGH mit Urteil vom 19.03.2026 die im Eisenbahnregulierungsgesetz verankerte Preisbremse für den Nahverkehr als unionsrechtswidrig eingestuft hat; diese Bremse hatte die Kostenlast der DB InfraGO vor allem auf Fern- und Güterverkehr verlagert. Gegenüber der alten Genehmigung steigen die Entgelte der DB InfraGO im Nahverkehr um 9 %, im Fernverkehr sinken sie um 17 % und im Güterverkehr um 12 %; bei DB RegioNetz Infrastruktur betragen die Änderungen plus 11 %, minus 18 % und minus 14 %, in Summe wird der Nahverkehr um rund 400 Mio. Euro stärker belastet. Über eine mögliche Aufhebung und Neufestlegung des Trassenpreissystems 2025 will die Behörde später im Jahr entscheiden. (LOK Report, 22.07.2026)

Quelle: lok-report.de ↗ · Archivkopie ↗

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