DB InfraGO klagt gegen Trassenpreis-Obergrenze 2027 der Bundesnetzagentur
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- Die DB InfraGO reicht am 23.07.2026 Klage gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vom 24.06.2026 ein, der die Gesamtkosten, die 2027 in die Trassenpreise einfliessen dürfen, auf 7,317 Mrd. Euro begrenzt, und beantragt beim Verwaltungsgericht Köln zudem ein Eilverfahren
Die Obergrenze liegt rund 231 Mio. Euro unter dem von der DB InfraGO angesetzten Betrag von 7,548 Mrd. Euro; nach Darstellung des Unternehmens droht eine Finanzierungslücke mit Folgen für die Netzqualität, weil der Bescheid eine hohe Bundesförderung für die Instandhaltung unterstellt, der Kabinettsbeschluss vom 06.07.2026 aber geringere Mittel erwarten lässt. Durch die Klage stehen die Trassenpreise für 2027 erst später fest.
Die DB InfraGO hat am 23.07.2026 Klage gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vom 24.06.2026 eingereicht und beim Verwaltungsgericht Köln zudem ein Eilverfahren beantragt. Der Bescheid begrenzt die Gesamtkosten, die in die Trassenpreise 2027 einfliessen dürfen, auf 7,317 Mrd. Euro, rund 231 Mio. Euro weniger als die 7,548 Mrd. Euro, die das Unternehmen angesetzt hatte. Die DB InfraGO kritisiert, dass die Behörde eine hohe Bundesförderung für die Instandhaltung unterstellt, obwohl der Kabinettsbeschluss vom 06.07.2026 geringere Bundesmittel erwarten lasse; ohne Klage würde der Bescheid rechtskräftig und die Entgelte könnten später nicht mehr angepasst werden, weshalb die Trassenpreise für 2027 erst später feststehen werden. (LOK Report, 24.07.2026)
Quelle: lok-report.de ↗ · Archivkopie ↗
Weitere Quellen: deutschebahn.com ↗ (Archivkopie ↗)
Beleglage: 2 unabhängige Quellen · Wie gut belegt ist Eurotrack?
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