Parlament und Rat einigen sich auf bessere Durchsetzung der Passagierrechte
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- Die Verhandlungsführer von Europaparlament und Rat einigen sich am 25.06.2026 vorläufig auf Regeln zur besseren Durchsetzung der Fahrgastrechte im Flug-, Bahn-, See-, Binnenschiffs- und Busverkehr
Vermittler müssen Flugreisenden bei Unterbrechungen den vollen Ticketpreis binnen 14 Tagen erstatten, See-, Luft- und Busreisende erhalten ein einheitliches Antragsformular, See- und Busreisende drei Monate Zeit für Beschwerden, und die nationalen Durchsetzungsstellen dürfen von sich aus prüfen.
Unterhändler von Parlament und Rat haben sich am 25.06.2026 vorläufig auf Regeln geeinigt, die Reisenden im Flug-, Bahn-, See-, Binnenschiffs- und Busverkehr die Durchsetzung ihrer Rechte erleichtern. Vermittler müssen Flugreisenden bei Annullierung, grosser Verspätung oder Nichtbeförderung den vollen Ticketpreis samt Vermittlungsgebühr binnen 14 Tagen erstatten (sonst springt die Airline innerhalb von sieben Tagen ein), See-, Luft- und Busreisende erhalten ein einheitliches Antragsformular, See- und Busreisende drei Monate Zeit für Beschwerden, und eine erforderliche Begleitperson reist mit Fluggästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität kostenlos. Die nationalen Durchsetzungsstellen sollen auch ohne Beschwerden von sich aus prüfen können; Parlament und Rat müssen noch formell zustimmen. (LOK Report, 25.06.2026)
Quelle: lok-report.de ↗ · Archivkopie ↗
Weitere Quellen: oeil.europarl.europa.eu ↗ (Archivkopie ↗)
Beleglage: 2 unabhängige Quellen · Wie gut belegt ist Eurotrack?
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