Länderfinanzminister stimmen für Verrechnungsmodell bei Einfuhrumsatzsteuer
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- Die Länderfinanzminister sprechen sich am 11.09.2026 einstimmig dafür aus, bei der Einfuhrumsatzsteuer das Verrechnungsmodell einzuführen, möglichst bis zum 01.01.2030; die Bundesregierung hat sich zuvor bereits dafür ausgesprochen
Importeure müssten die Einfuhrumsatzsteuer nicht mehr sofort an den Zoll zahlen, sondern könnten sie in der Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen; das senkt Liquiditätsabfluss und Bürokratieaufwand und soll Einfuhren über hiesige Häfen, Flughäfen und Logistikzentren attraktiver machen. Laut Deutschem Verkehrsforum (DVF) entgehen Bund und Ländern dadurch keine Steuereinnahmen.
Die Länderfinanzminister haben sich am 11.09.2026 einstimmig für das Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer ausgesprochen, das nach DVF-Angaben praktisch alle EU-Staaten und alle Nachbarländer Deutschlands anwenden; eingeführt werden soll es möglichst bis zum 01.01.2030, die Bundesregierung hatte sich bereits dafür ausgesprochen und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe das Grundkonzept entwickelt. Bislang müssen Importeure die Abgabe sofort an den Zoll zahlen und erhalten sie erst mit zeitlichem Abstand über die Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurück; künftig würde sie direkt verrechnet. Das Deutsche Verkehrsforum begrüsst den Schritt als Signal für Häfen, Flughäfen und Logistikdrehscheiben, hält eine Umsetzung erst 2030 aber für zu spät. (LOK Report, 14.09.2026)
Quelle: lok-report.de ↗ · Archivkopie ↗
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