EU-Regeln gegen Greenwashing gelten ab heute für Unternehmen
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- Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 zu Umweltaussagen und Produktinformationen ist ab dem 27.09.2026 von Unternehmen anzuwenden
Unternehmen dürfen allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ nur noch mit Nachweis einer anerkannten Umweltleistung verwenden; Klimaneutralitäts-Werbung, die allein auf Kompensation beruht, und nicht zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel sind verboten. Vor dem Kauf müssen zudem Angaben zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Dauer von Software-Updates bereitgestellt werden.
Die Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) ändert die EU-Richtlinien über unlautere Geschäftspraktiken und über Verbraucherrechte; die Mitgliedstaaten mussten sie bis 27.03.2026 umsetzen, für Unternehmen gilt sie ab 27.09.2026. Verboten sind unter anderem unbelegte pauschale Umweltaussagen, Siegel ohne Zertifizierungssystem oder staatliche Grundlage, Aussagen zur Umweltwirkung des ganzen Produkts, die nur auf Teile zutreffen, sowie unbelegte Zusagen zu künftiger Umweltleistung. Die ergänzende Green-Claims-Richtlinie zur Nachweisführung ist vorerst ausgesetzt (Infozentrum UmweltWirtschaft/Umweltpakt Bayern; zweite Quelle: ad-hoc-news.de, 11.09.2026).
Quelle: umweltpakt.bayern.de ↗ · Archivkopie ↗
Beleglage: eine Quelle · Archivkopie gesichert · Wie gut belegt ist Eurotrack?
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