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Omnibus-I-Richtlinie zu CSRD und CSDDD tritt in Kraft

· EU-Regulierung / Nachhaltigkeit

Länder
🇪🇺 EU-27
Ereignis
Omnibus-I-Richtlinie zur Vereinfachung von CSRD und CSDDD in Kraft getreten

Die Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) gilt nur noch für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. Euro Umsatz; börsennotierte KMU sind vollständig ausgenommen. Die Lieferketten-Sorgfaltspflicht (CSDDD) greift erst ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Euro Umsatz, mit Umsetzung bis 2028/Anwendung ab 2029. Deutliche Entlastung, aber auch Abschwächung der ESG-Anforderungen für zehntausende Unternehmen.

Vom Rat am 24.02.2026 angenommen, Veröffentlichung im Amtsblatt am 26.02., Inkrafttreten am 18.03.2026.

Quelle: gibsondunn.com ↗ · Archivkopie ↗

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