Bundeskabinett beschliesst Novelle des Offshore-Windgesetzes
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- Bundeskabinett beschliesst WindSeeG-Novelle — Differenzverträge, 2.000–4.800 MW Ausschreibung pro Jahr, 35 Jahre Betriebsdauer für Offshore-Windparks
Offshore-Windpark-Entwickler und -Betreiber in Nord- und Ostsee sind betroffen: Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes sieht jährliche Ausschreibungen zwischen 2.000 und 4.800 MW, zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference) zur Absicherung gegen niedrige Strompreise und eine Regelbetriebsdauer von 35 statt 25 Jahren vor. Die Branche (BWO, BEE) kritisiert, dass der CfD erst in einer zweiten Stufe greift und Betreiber zunächst das volle Vermarktungsrisiko tragen.
Kabinettsbeschluss vom 02.09.2026, zusammen mit dem Netzentgelt-Zuschussgesetz; die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf lief seit dem 11.08.2026. Ziel bleiben 70 GW Offshore-Wind bis 2045; das parlamentarische Verfahren steht noch aus.
Quelle: solarserver.de ↗ · Archivkopie ↗
Beleglage: eine Quelle · Archivkopie gesichert · Wie gut belegt ist Eurotrack?
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