Ministerrat billigt Gesetzentwurf zur Entgelttransparenz
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- 🇫🇷 Frankreich
- Ereignis
- Ministerrat billigt Gesetzentwurf zur Entgelttransparenz (Umsetzung EU-Richtlinie 2023/970)
Betriebe mit >49 Beschäftigten müssen künftig sieben Lohnungleichheits-Indikatoren melden (6 davon im Privatsektor automatisiert), Gehaltsgeheimhaltungsklauseln werden verboten, Stellenanzeigen müssen Gehaltsspannen enthalten, ab 5% Lohnlücke sind Massnahmen Pflicht. Übergang privat: bisheriger Index bis 2027, neue Indikatoren ab 2028; öffentlicher Sektor: 2028 (Arbeitgeber >150 Beschäftigte) bzw. 01.06.2030 (übrige).
Der französische Ministerrat verabschiedete am 10.09.2026 einen Gesetzentwurf zur Transposition der EU-Richtlinie (EU) 2023/970 vom 10.05.2023 zur Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern. Das Gesetz betrifft Einstellungspraxis, Zugang zu Gehaltsinformationen und die Messung von Lohnunterschieden zwischen den Geschlechtern (lexisveille.fr / Ministerrats-Tagesordnung, 10.09.2026).
Quelle: lexisveille.fr ↗ · Archivkopie ↗
Beleglage: eine Quelle · Archivkopie gesichert · Wie gut belegt ist Eurotrack?
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