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Schwedens Wettbewerbsreform tritt in Kraft

· Wettbewerbsrecht / Regulierung

Länder
🇸🇪 Schweden
Ereignis
Schwedens Wettbewerbsreform tritt in Kraft — erweiterte Fusionskontrolle und neues Gesetz über öffentliche Verkaufstätigkeit

Die schwedische Wettbewerbsbehörde Konkurrensverket erhält zum 01.08.2026 drei neue Instrumente: ein wirkungsorientiertes Wettbewerbsförderungsinstrument, mit dem sie Unternehmen zur Beseitigung festgestellter Wettbewerbshindernisse verpflichten kann, ohne einen Rechtsverstoss nachweisen zu müssen; eine erweiterte Zusammenschlusskontrolle, die erstmals auch kleinere und lokale Märkte unterhalb der bisherigen Schwellenwerte erfasst; sowie eine erweiterte Anmeldepflicht, nach der Unternehmen auf konzentrierten Märkten bis zu zwei Jahre lang sämtliche Unternehmenserwerbe melden müssen. Parallel tritt das Gesetz über öffentliche Verkaufstätigkeit (LOS) in Kraft, das öffentliche Akteure mit Sanktionsgebühren von bis zu 20 Mio. SEK belegen kann, wenn sie private Unternehmen unfair konkurrenzieren. Die Bestimmungen zu Evaluierung und getrennter Rechnungslegung folgen erst zum 01.01.2027.

Grundlage ist die Regierungsvorlage prop. 2025/26:203 'Nya verktyg för stärkt konkurrens i privat och offentlig verksamhet'. Es ist die weitreichendste Reform des schwedischen Wettbewerbsrechts seit Jahren: Sie erfasst künftig auch Zusammenschlüsse in bislang nicht meldepflichtigen lokalen Märkten und macht öffentliche Wirtschaftsakteure erstmals sanktionierbar. Konkurrensverket erhält dafür ein zusätzliches Budget von 11 Mio. SEK.

Quelle: regeringen.se ↗ · Archivkopie ↗

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