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Deutschland führt Recht auf Reparatur gegenüber Herstellern ein

· Verbraucher- und Industriepolitik

Länder
🇩🇪 Deutschland
Ereignis
Deutschland setzt das 'Recht auf Reparatur' um — Direktanspruch gegen Hersteller ab 31.07.2026

Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten für bestimmte Produktgruppen einen unmittelbaren Reparaturanspruch gegen den Hersteller, unabhängig von der Gewährleistung. Erfasst sind unter anderem Grossgeräte (Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kühlgeräte), Unterhaltungselektronik (Fernseher, Monitore) sowie Smartphones und Tablets. Hersteller müssen Reparaturen und Ersatzteile zu angemessenen Preisen anbieten, die Verbraucher nicht von der Reparatur abhalten, und übliche Reparaturkosten online veröffentlichen. Die Pflichten gelten je nach Produktart sieben bis zehn Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem das letzte Exemplar eines Modells auf den Markt kam. Zusätzlich verlängert sich bei Käufen ab dem 31.07.2026 die Gewährleistungsfrist von zwei auf drei Jahre, wenn im Gewährleistungsfall die Reparatur statt der Ersatzlieferung gewählt wird.

Mit Wirkung zum 31.07.2026 setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2024/1799 über die Förderung der Reparatur von Waren durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch um. Ein Anspruch auf kostenlose Reparatur besteht nicht: Herstellerreparaturen bleiben kostenpflichtig, während Gewährleistungsreparaturen weiterhin unentgeltlich sind und in die Verantwortung des Verkäufers fallen.

Quelle: verbraucherzentrale.de ↗ · Archivkopie ↗

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