Bundesrat will Beiträge für Alpen-Güterverkehr bis 2035 verlängern
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- Bundesrat schickt die Verlängerung der Betriebsbeiträge für den alpenquerenden unbegleiteten kombinierten Verkehr bis 2035 in die Vernehmlassung (Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Finanzierungsbeschluss)
Vorgesehen sind Betriebsabgeltungen von insgesamt 486 Mio. Franken für 2027–2035 (2027–2030 jährlich 55 bis 59 Mio., danach im Schnitt 50 Mio. Franken), finanziert über die Mineralölsteuer. Hintergrund: Der Bahnanteil am alpenquerenden Güterverkehr sank 2025 auf 68,6 Prozent, zum vierten Mal in Folge; die Vernehmlassung dauerte bis 11.08.2026.
Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 eine Verlängerung der Betriebsbeiträge für den alpenquerenden unbegleiteten kombinierten Verkehr von 2030 bis 2035 in die Vernehmlassung geschickt; bis 2029 soll ausserdem die im Gesetz vorgesehene stufenweise Kürzung der Förderung ausgesetzt werden, ab 2030 sinkt diese schrittweise. Von 2027 bis 2035 sind insgesamt 486 Mio. Franken eingeplant (2027–2030 jährlich 55 bis 59 Mio., danach im Schnitt 50 Mio.), bezahlt aus der Mineralölsteuer. Anlass ist der sinkende Bahnanteil im alpenquerenden Güterverkehr, der 2025 bei 68,6 Prozent lag; der Bundesrat setzt damit zwei gleichlautende Motionen um und erwartet eine Trendumkehr nicht vor Ende des Jahrzehnts. (LOK Report, 12.06.2026)
Quelle: lok-report.de ↗ · Archivkopie ↗
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