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Kommission veröffentlicht Leitlinien zu drittstaatlichen Subventionen

· Wettbewerbsrecht / Drittstaatssubventionen

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🇪🇺 EU-27
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Die EU-Kommission veröffentlicht neue Leitlinien zur EU-Verordnung über drittstaatliche Subventionen (FSR)

Unternehmen erhalten Orientierung, wie die Kommission Marktverzerrungen prüft, auch bei öffentlichen Vergaben: Vergaben von geringem Wert, Subventionen unter 4 Mio. Euro und Hilfen bei ausserordentlichen Ereignissen bleiben ungeprüft, bei nicht meldepflichtigen Zusammenschlüssen und Vergaben kann die Kommission aber eine Anmeldung verlangen.

Die EU-Kommission hat am 09.01.2026 neue Leitlinien zur EU-Verordnung über drittstaatliche Subventionen (FSR) herausgegeben, die Unternehmen mehr Planungssicherheit geben sollen. Sie erklären, wie die Kommission Marktverzerrungen prüft (in zwei Schritten: Stärkung der Wettbewerbsposition, dann Wirkung auf den Wettbewerb), wie sie bei öffentlichen Vergaben beurteilt, ob ein Angebot ungerechtfertigt günstig und wesentlich subventionsbedingt ist, und wie sie negative gegen positive Effekte abwägt. Zudem regeln sie, wann die Kommission bei nicht meldepflichtigen Zusammenschlüssen und Vergaben eine Anmeldung verlangen kann; ausgenommen sind unter anderem Subventionen unter 4 Mio. Euro. Die Verordnung gilt seit 13.07.2023, bis 14.07.2026 muss die Kommission Parlament und Rat über ihre Praxis berichten. (LOK Report, 09.01.2026)

Quelle: lok-report.de ↗ · Archivkopie ↗

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