Eurotrack

Policy

Bundesnetzagentur begrenzt DB-Anteil an Fernverkehrstrassen auf 60 bis 75 %

· Verkehrspolitik / Eisenbahnregulierung

Länder
🇩🇪 Deutschland
Ereignis
Die Bundesnetzagentur trifft am 17.07.2026 ihre endgültige Entscheidung zum Marktzugang von Wettbewerbern der DB Fernverkehr und verpflichtet die DB InfraGO, bei der Trassenvergabe im Fernverkehr eine Wettbewerberklausel anzuwenden

Auf Abschnitten mit ausgewiesener Kapazitätsobergrenze, ab der Netzfahrplanperiode 2028 etwa in den Knoten München und Frankfurt, darf die DB InfraGO im Konfliktfall höchstens 60 bis 75 % der Fernverkehrskapazität an die DB Fernverkehr oder einen einzelnen Anbieter vergeben, sodass mindestens ein Wettbewerber tatsächlich fahren kann; die Klausel gilt nur für vertaktete Verkehre (mindestens vier Fahrten täglich im Zweistundentakt zur gleichen Minute). Anlass ist eine Beschwerde von Italo, das ab April 2028 eigenwirtschaftliche Fernverbindungen in Deutschland anbieten will.

Die Bundesnetzagentur hat am 17.07.2026 die am 30.06.2026 vorgestellte Wettbewerberklausel für den Schienenpersonenfernverkehr im Kern unverändert beschlossen, nachdem sie die Stellungnahmen des Eisenbahninfrastrukturbeirats, des Bundeskartellamts und der Monopolkommission gewürdigt hatte. Auf Abschnitten mit ausgewiesener Kapazitätsobergrenze darf die DB InfraGO bei Trassenkonflikten höchstens 60 bis 75 % der Kapazität an einen einzelnen Anbieter vergeben, den genauen Wert legt sie selbst fest; Nahverkehr und Güterverkehr bleiben geschützt. Auslöser war die Beschwerde des italienischen Bahnunternehmens Italo, das ab April 2028 56 meist tägliche Fahrten anbieten will, darunter München–Köln–Dortmund im Stundentakt und München–Berlin im Zweistundentakt. Die DB InfraGO muss die Klausel in ihre Nutzungsbedingungen aufnehmen und der Behörde im Herbst 2026 einen Entwurf vorlegen; wirksam wird sie bei der Erstellung des Netzfahrplans 2028 im Jahr 2027. Gegen den Beschluss hat die DB InfraGO am 14.08.2026 Klage erhoben und Eilrechtsschutz angekündigt; sie sieht Risiken für die Kapazitätssteuerung und verweist darauf, dass im Netzfahrplan 2026 von 5.605 Trassenkonflikten 5.253 einvernehmlich durch kleine Zeitverschiebungen gelöst wurden. (LOK Report, 30.06., 17.07. und 14.08.2026)

Quelle: lok-report.de ↗ · Archivkopie ↗

Weitere Quellen: lok-report.de (30. Juni 2026) ↗ (Archivkopie ↗) · lok-report.de (14. Aug. 2026) ↗ (Archivkopie ↗)

Beleglage: eine Quelle · Wie gut belegt ist Eurotrack?

✉ Fehler melden

Mehr aus: 🇩🇪 Deutschland

Im Tracker öffnen →