Eurotrack

Policy

EU-Parlament billigt Regeln zur Koordinierung der Eisenbahnkapazitäten

· Regulierung / Schieneninfrastruktur · aktualisiert am

Länder
🇪🇺 EU-27
Ereignis
Das Europäische Parlament nimmt am 19.05.2026 die EU-Verordnung zur Kapazitätsplanung und -zuteilung im Schienennetz mit stärkerer grenzüberschreitender Koordinierung endgültig an

ENIM, das Netz der europäischen Infrastrukturbetreiber, erhält mehr Koordinierungsbefugnisse; wer zugewiesene Trassen nicht einhält und das Netz erheblich beeinträchtigt, zahlt 1 bis 8 EUR je km, bei starken Auswirkungen bis zum Doppelten. Einzelne Bestimmungen gelten erst zwischen 2028 und 2031.

Das Europäische Parlament hat am 19.05.2026 die EU-Verordnung zur Kapazitätsplanung und -zuteilung im Schienennetz endgültig gebilligt; die Regierungen hatten im April zugestimmt, die Einigung der Unterhändler stammt vom November 2025 und hatte am 27.01.2026 im Verkehrsausschuss 35 zu 5 Stimmen erhalten. Die Kapazitätsplanung ist dreistufig angelegt (strategische Planung im Fünfjahresrhythmus, jährliche Fahrplanerstellung, laufende Anpassung); zuständig bleiben die nationalen Netzbetreiber, doch ENIM, das Netz der europäischen Infrastrukturbetreiber, bekommt mehr Befugnisse bei grenzüberschreitenden Trassen und beim Leistungsvergleich, und Bahnunternehmen erhalten eine beratende Plattform. Wer zugewiesene Trassen nicht einhält und damit das Netz erheblich stört, zahlt 1 bis 8 EUR je Kilometer, bei starken Auswirkungen bis zum Doppelten; die Regeln treten am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, einzelne Teile greifen erst zwischen 2028 und 2031. (LOK Report, 19.05.2026; frühere Meldungen 19.11.2025 und 27.01.2026) Fortschreibung (11.06.2026): Die EU-Kapazitätsverordnung 2026/1184 ist in Kraft getreten und stösst eine Neuordnung der Kapazitätsplanung in den europäischen Schienennetzen an, die schrittweise erfolgt; nationale Regierungen und Infrastrukturbetreiber müssen sie nun nach und nach umsetzen. Für den Güterverkehr bringt sie eine rollierende Planung, die den Vorlauf des Jahresfahrplans verkürzt, und verbindlich vorgehaltene Netzkapazitäten, die Güterbahnen kurzfristig nutzen können; der Verband Die Güterbahnen begrüsst Erleichterungen im grenzüberschreitenden Verkehr, warnt aber, die reservierten Kapazitäten könnten als Puffer für Baustellen zweckentfremdet werden, und verlangt, die Verordnung nicht als Ersatz für den Netzausbau zu verstehen (LOK Report, 12.06.2026).

Quelle: lok-report.de ↗ · Archivkopie ↗

Weitere Quellen: lok-report.de (19. Nov. 2025) ↗ (Archivkopie ↗) · lok-report.de (27. Jan. 2026) ↗ (Archivkopie ↗) · europarl.europa.eu ↗ (Archivkopie ↗) · lok-report.de (12. Juni 2026) ↗ (Archivkopie ↗)

Beleglage: 2 unabhängige Quellen · Wie gut belegt ist Eurotrack?

✉ Fehler melden

Mehr aus: 🇪🇺 EU / Europa

Im Tracker öffnen →