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Bundesnetzagentur verpflichtet DB InfraGO zu rechtzeitigen Bauinformationen

· Regulierung / Schienenverkehr

Länder
🇩🇪 Deutschland
Ereignis
Die Bundesnetzagentur erlässt ihren zweiten Teilbeschluss BK10-25-0043 (zugestellt am 08.10.2025): Ab Januar 2026 muss die DB InfraGO geplante Baumassnahmen fristgerecht ankündigen

Derzeit werden im Schnitt 60 % der Bauinformationen verspätet mitgeteilt, in manchen Regionen bis zu 100 %; bei weiteren Verstössen drohen Zwangsgelder bis 1 Mio. Euro, und betroffene Eisenbahnverkehrsunternehmen können Einspruch gegen die Baumassnahme einlegen und ihre gebuchte Trasse wie geplant nutzen, dann werden Strafzahlungen an sie fällig.

Die Bundesnetzagentur hat der DB InfraGO mit ihrem zweiten Teilbeschluss BK10-25-0043 (zugestellt am 08.10.2025) aufgegeben, geplante Baumassnahmen ab Januar 2026 rechtzeitig anzukündigen; derzeit geschieht das im Durchschnitt bei 60 % der Bauinformationen nicht, in manchen Regionen bei bis zu 100 %. Bei fortgesetzten Verstössen drohen Zwangsgelder bis 1 Mio. Euro, und Eisenbahnverkehrsunternehmen können gegen die jeweilige Baumassnahme Einspruch einlegen, um die gebuchte Trasse wie geplant zu fahren; dann fallen Strafzahlungen an sie an. Kurzfristige, ungeplante Baustellen sind von der Regel nicht betroffen; DIE GÜTERBAHNEN (Geschäftsführer Peter Westenberger) begrüssen den Beschluss als Signal gegen das Baustellenchaos. (LOK Report, 09.10.2025)

Quelle: lok-report.de ↗ · Archivkopie ↗

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