EU-weite PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen werden anwendbar
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Betroffen sind Hersteller, Importeure und Vertreiber von Verpackungen mit Lebensmittelkontakt — von Pizzakartons und Bäckertüten bis zu Fleisch- und Schnellgastronomieverpackungen. Erzeuger müssen ab diesem Datum die Einhaltung der Stoffbeschränkungen nachweisen und eine Konformitätserklärung bereithalten. Gleichzeitig gelten EU-weit harmonisierte Definitionen (unter anderem für Hersteller und Erzeuger) sowie Kennzeichnungspflichten für bestimmte Verpackungen.
Mit dem 12.08.2026 wird der Kern der EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Die Beschränkung nach Artikel 5 Absatz 5 setzt für Lebensmittelkontaktverpackungen Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen: 25 ppb je Einzelsubstanz, 250 ppb für die Summe der PFAS und 50 ppm für polymere PFAS (Werte nach Angaben der Prüfdienstleister Mérieux NutriSciences und Intertek; die Pressemitteilung der EU-Kommission vom 11.08.2026 selbst nennt keine Zahlen). Die Kommission kündigt die Vorschriften als Verbraucher- und Umweltschutzmassnahme an; EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall bezeichnete sie als Investition in Europas Zukunft. Weitere Teile der Verordnung — etwa zur Recyclingfähigkeit und zu sehr kleinen Einweg-Kunststoffverpackungen in Hotellerie und Gastronomie — greifen erst ab 2030.
Quelle: germany.representation.ec.europa.eu ↗ · Archivkopie ↗
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