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Hamburger Senat beschliesst Tariftreue-Pflicht im Vergabegesetz

· Arbeits- und Vergaberecht / Öffentliche Aufträge

Länder
🇩🇪 Deutschland
Ereignis
Der Hamburger Senat beschliesst am 31.03.2026 die Reform des Hamburgischen Vergabegesetzes mit einer Tariftreue-Regelung; die Zustimmung der Bürgerschaft steht noch aus

Per Rechtsverordnung sollen Auftragnehmer branchenüblich orientierte Entgelte und Arbeitsbedingungen gewähren, ab Auftragswerten von 50.000 Euro (Liefer- und Dienstleistungen) bzw. 500.000 Euro (Bau). Hamburg schreibt jährlich allein Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 340 Mio. Euro aus; es gilt eine einjährige Umsetzungsfrist.

Der Hamburger Senat hat am 31.03.2026 eine Reform des Vergabegesetzes beschlossen, die erstmals eine Tariftreue-Pflicht für städtische Aufträge verankert; die Bürgerschaft muss noch zustimmen. Branchenspezifische Verordnungen legen Entgelte und Mindestbedingungen fest, die Pflicht gilt erst ab 50.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen und 500.000 Euro bei Bauleistungen. Zudem werden Verfahrensregeln im Unterschwellenbereich entschlackt. (LOK Report, 01.04.2026)

Quelle: lok-report.de ↗ · Archivkopie ↗

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