Salzburg verfolgt S-LINK trotz VfGH-Erkenntnis zur Befragung nicht weiter
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- Der Verfassungsgerichtshof erklärt in zwei Erkenntnissen vom 09.12.2025 die Anordnung der Salzburger Volksbefragung vom 10.11.2024 zur Lokalbahn-Verlängerung nach Hallein (S-LINK) wegen unklarer Fragestellung für gesetzwidrig; das Land Salzburg kündigt daraufhin an, keine neue Befragung anzusetzen und das Projekt nicht weiterzuverfolgen
Das Land stützt sich auf das damalige Ergebnis von 53,3 % Nein-Stimmen und verfolgt den S-LINK nicht weiter; Kosten des Projekts nennt der Artikel nicht. Der Verein Die Rote Elektrische fordert dagegen, die Arbeit der Projektgesellschaft Stadtbahn Salzburg wieder aufzunehmen
Der Verfassungsgerichtshof hat die Anordnung der Salzburger Volksbefragung vom 10.11.2024 zur Ausdehnung der Lokalbahn nach Hallein (S-LINK) in Erkenntnissen vom 09.12.2025 wegen unklarer Fragestellung für gesetzwidrig erklärt; damals hatten 53,3 % mit Nein gestimmt. Das Land Salzburg will dennoch keine neue Befragung und verfolgt das Projekt nicht weiter, wie Landeshauptfrau-Stellvertreter Stefan Schnöll mitteilte. Der Verein Die Rote Elektrische hält die Befragung für nicht rechtskräftig und fordert, dass die Projektgesellschaft Stadtbahn Salzburg ihre Tätigkeit wieder aufnimmt (LOK Report, 09.01.2026).
Quelle: lok-report.de ↗ · Archivkopie ↗
Weitere Quellen: vfgh.gv.at ↗ (Archivkopie ↗) · vfgh.gv.at ↗ (Archivkopie ↗)
Beleglage: 2 unabhängige Quellen · Wie gut belegt ist Eurotrack?
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