Bund legt für den Einzelwagenverkehr 2026 bis zu 84 Mio. Euro nach
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- Verkehrs- und Finanzministerium des Bundes stocken die Förderrichtlinie für den Einzelwagenverkehr mit bis zu 84 Mio. Euro zusätzlich auf (Meldung vom 28.08.2026)
Für 2026 sind damit zusammen bis zu 384 Mio. Euro eingeplant, finanziert aus Ausgabenresten; die Förderung entlastet Güterbahnen im Einzelwagenverkehr (rund 18 % des Schienengüterverkehrs, über 2.000 bediente Güterverkehrsstellen), der für Stahl-, Chemie- und Automobilindustrie wichtig ist.
Verkehrs- und Finanzministerium des Bundes haben die Mittel für die Einzelwagenförderung mit bis zu 84 Mio. Euro zusätzlich aufgestockt; das Geld stammt aus Ausgabenresten, für 2026 sind damit zusammen bis zu 384 Mio. Euro eingeplant. Die Förderung steht Güterbahnen auf dem bundeseigenen wie dem nicht bundeseigenen Netz offen und soll den Einzelwagenverkehr in der Fläche sichern und zusätzliche Verlagerung auf die Schiene anreizen; er macht rund 18 % des Schienengüterverkehrs aus, bedient über 2.000 Güterverkehrsstellen und ist für Stahl-, Chemie- und Automobilindustrie wichtig. Der Branchenverband VDV begrüsst die Aufstockung und verlangt, im Haushalt 2027 die geplante Absenkung der Trassenpreisförderung zurückzunehmen. (LOK Report, 28.08.2026)
Quelle: lok-report.de ↗ · Archivkopie ↗
Beleglage: eine Quelle · Archivkopie gesichert · Wie gut belegt ist Eurotrack?
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